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| Autor: | K!M | ||
| Datum: | 12.10.23 09:06 | ||
| Antwort auf: | Re:Kündigung > Freelancing von Zinkhal | ||
>Das wird regelmäßig im Rahmen der Sozialversicherungsprüfung durch die DRV kontrolliert. Man kann vorab aber das sog. "Statusfeststellungsverfahren" einleiten. Die Feststellung ist bindend und kann nur mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben werden und bietet Rechtssicherheit. Da es keine objektiv messbaren Kriterien gibt, kann ich davon nur abraten. Ich kenne keinen einzigen IT-Freiberufler, dem das geholfen hätte, es war immer zu seinem Nachteil. Am Ende muss man immer vor Gericht, jedes Mal. Da ist eine Rechtsreform schon sehr lange überfällig, leider bewegt sich da seit Jahren nichts. >[https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Arbeitgeber-und-Steuerberater/summa-summarum/Lexikon/S/scheinselbststaendige_arbeitnehmer.html] |
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