Thema:
Re:Klingt nach Scheinselbständigkeit.... flat
Autor: StefanK
Datum:11.10.23 17:47
Antwort auf:Klingt nach Scheinselbständigkeit.... von K!M

>>Angenommen man hat seinen Job gekündigt und einigt sich auf einen Aufhebungsvertrag. Kann man direkt im Anschluss dort als Freelancer arbeiten? Oder gibt es irgendwelche Regelungen die sowas verhindern?
>
>Besser sich kündigen lassen um die Sperrfrist beim ALG1 zu meiden.


Klar, mein Problem: Ich bin zu gut, als dass man mich je kündigen würde (*Arroganzmode*) :-D. Und um irgendein Arschlochverhalten durchzuziehen, das zur Kündigung führt, bin ich nicht der Typ.

>Solltest du dennoch eine Sperre bekommen, dann die Selbständigkeit erst beginnen, wenn du wieder Anspruch auf ALG1 hast. Dann kannst du entsprechende Förderungen und Gelder bekommen.

Bringt das so viel?
Also lieber 3 Monate Gar nichts machen, statt Aufträge annehmen?

>Am allerbesten warten bis du nur noch 3 Monate Anspruch auf ALGI hast, dann die Förderungen abgreifen und als Freelancer anfangen. So habe ich das gemacht damals.
>
>Wichtiger Tipp, bevor du überhaupt anfängst als erstes einen Businessplan schreiben und ausrechen und DANN überlegen ob du als Freelancer arbeiten möchtest.


Optimal wäre für mich: 60-80% der Zeit Aufträge für einen Arbeitgeber erledigen (Auftraggeberwechsel vielleicht so alle 6-24 Monate), Rest der Zeit eigene iOS Apps für den Store entwickeln. Läuft man dann schon Gefahr als Scheinselbstständig zu gelten?

Und muss man als iOS Entwickler ein Gewerbe anmelden? So wie ich das lese scheinbar ja.


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