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| Autor: | K!M | ||
| Datum: | 11.10.23 13:48 | ||
| Antwort auf: | Kündigung > Freelancing von StefanK | ||
>Angenommen man hat seinen Job gekündigt und einigt sich auf einen Aufhebungsvertrag. Kann man direkt im Anschluss dort als Freelancer arbeiten? Oder gibt es irgendwelche Regelungen die sowas verhindern? Besser sich kündigen lassen um die Sperrfrist beim ALG1 zu meiden. Solltest du dennoch eine Sperre bekommen, dann die Selbständigkeit erst beginnen, wenn du wieder Anspruch auf ALG1 hast. Dann kannst du entsprechende Förderungen und Gelder bekommen. Am allerbesten warten bis du nur noch 3 Monate Anspruch auf ALGI hast, dann die Förderungen abgreifen und als Freelancer anfangen. So habe ich das gemacht damals. Wichtiger Tipp, bevor du überhaupt anfängst als erstes einen Businessplan schreiben und ausrechen und DANN überlegen ob du als Freelancer arbeiten möchtest. |
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