| Thema: |
|
||
| Autor: | StefanK | ||
| Datum: | 10.10.23 17:50 | ||
| Antwort auf: | Der Job Thread: Da hinten kommt die Rente von Bandit | ||
Angenommen man hat seinen Job gekündigt und einigt sich auf einen Aufhebungsvertrag. Kann man direkt im Anschluss dort als Freelancer arbeiten? Oder gibt es irgendwelche Regelungen die sowas verhindern? |
|||
| < antworten > | |||