Thema:
Sittenwidrige Verträge für RBB Direktorin flat
Autor: Telemesse
Datum:20.09.23 23:09
Antwort auf:Politik in Deutschland und restlichem Europa #24 von Rocco

Es ist schon echt erstaunlich wie bei den Öffies mit dem Geld nur so um sich geschmissen wird, zumindest wenn man es dank guter Klüngelei mal bis in die Top Positionen geschafft hat.

Susann Lange hatte gegen ihren Rauswurf als Juristische Direktorin des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) geklagt. Richter Simon Coenen erklärte den Dienstvertrag der früheren Top-Managerin für sittenwidrig und damit für nichtig. Rechtlich bedeutet das: Für Lange existierte der lukrative Kontrakt quasi nie. Grund sind die üppigen Versorgungsansprüche.

Coenen sprach von einem „wucherähnlichen Rechtsgeschäft“, die Leistungen des Senders stünden in einem groben Missverhältnis zur Gegenleistung. Die Regelungen seien „zu günstig für die Klägerin und zu teuer“ für den RBB, sagte der Richter.
Ihr Vertrag sicherte der Ex-Direktorin ab dem Tag ihres Ausscheidens ein lebenslanges Ruhegeld zu. Bis zum Rentenalter hätten sich die Zahlungen auf 1,8 Millionen Euro summiert. Coenen rechnete jedoch vor, dass Lange als Angestellte nach 19 Jahren mit einer Abfindung von 150.000 Euro hätte rechnen können. Das sei nicht einmal zehn Prozent dessen, was ihr in den nächsten Jahren an Ruhegeld zugestanden hätte, so der Richter.
„Wir haben es zu tun mit einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt“, sagte Coenen. Der RBB ist wie Behörden an die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gebunden, wie zuletzt auch die Rechnungshöfe von Berlin und Brandenburg betonten.

„Sittenwidrig – das ist die größte Ohrfeige, die du bekommen kannst“, sagte Pascal Croset, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Berlin. „Das ist sozusagen rechtswidrig hoch zehn.“ Und in der Rechtssprechung „absolut exotisch“, so Wolf Reuter, ebenfalls Arbeitsrechtler. „Das Ungewöhnliche ist, dass der ganze Arbeitsvertrag nichtig ist. Ich habe keinen Fall im Arbeitsrecht gefunden, in dem das in dieser Form schon einmal passiert wäre“, hatte Reuter vor der jetzigen Entscheidung gesagt.

[https://www.businessinsider.de/wirtschaft/schlappe-vor-dem-arbeitsgericht-ex-rbb-direktorin-muss-ruhegeld-von-18-millionen-euro-vorerst-abschreiben/]


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