Thema:
Re:Frage zu Preiserhöhung Wartungsvertrag Heizungsanlage flat
Autor: suicuique
Datum:20.09.23 09:24
Antwort auf:Re:Frage zu Preiserhöhung Wartungsvertrag Heizungsanlage von Onrop

>>>Ich habe eine Wartungsvereinbarung mit meinem Heizungsinstallateur. Diese enthält eine Preisanpassungsklausel.
>>
>>Wie sieht die Klausel aus?
>>Fester Wert oder Inflation (VPI-Index)?
>
>"Bei Erhöhung der Lohn- und Nebenkosten behalten wir uns eine entsprechende Preissteigerung vor."


Naja, das ist eine unbestimmte Klausel. Keinerlei Indexbindung oder so.

Da würde ich mir als Kunde selbstverständlich eine Extra Info erwarten im Falle dass die Preise angepasst wurden.

>>>Muss ich die höhere Rechnung zahlen oder kann ich mit Verweis auf die bestehende Vereinbarung und die nie mitgeteilte Preisanpassung stumpf den alten Preis bezahlen?
>>
>>Laienmeinung:
>>Einfach so den alten Preis zahlen wird nicht gehen (schon aus Buchungstechnischen Gründen), da wirst Du um einen Widerspruch und das Ausstellen einen neuen Rechnung nicht drum rum kommen.
>>
>>gruß
>
>:-/


Nunja, ist doch logisch:
Dienstleister A schickt dir eine Rechnung über 110 EUR. Du zahlst 100 EUR.
Warum da die Buchhaltung, der Steuerberater und später evtl die Betriebsprüfung nicht mitmachen sollte offensichtlich sein, oder? ;)

gruß


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