Thema:
Re:Aber: flat
Autor: thestraightedge
Datum:06.09.23 16:45
Antwort auf:Re:Aber: von Phil Gates

>>Die bezahlten Entschädigungen dürfen behalten werden, wie ich anderswo las? Oder wurde da das Urteil falsch gedeutet?
>
>Naja, die müssten halt auf Rückzahlung klagen, was bei 190 Euro nicht lohnt, außerdem haben sie möglicherweise ein abstraktes Schuldanerkenntnis mitunterschrieben, das wäre zumindest nach deutschem Recht konstitutiv für die Forderung.


Wow, das ist irre. Es gibt also keine Rückzahlungsverpflichtung? Reich mit bewiesenem Betrug, und wer Geld zurück haben will soll halt separat klagen?

Warum gabs keine Anordnug zur Erstattung?

Ich halte fest: Verbrechen lohnt (wenn man ein Anwalt ist). ;)


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