Thema:
Re:Der Punkt ist vor allem das 5€ für Lebensmittel flat
Autor: deltax (deaktiviert)
Datum:30.08.23 10:55
Antwort auf:Re:Der Punkt ist vor allem das 5€ für Lebensmittel von suicuique

>>Die Heizkosten werden in voller Höhe übernommen. So manch Harz4ler/Bürgergeldler veranstaltet deswegen auch mal Saunaparties in der Wohnung.
>
>Ist das so?
>
>Liets sich für mich anders:
>"Außerdem zahlt das Jobcenter die Heizkosten nicht in jeder Höhe: Die Heizkosten müssen "angemessen" sein, dürfen also nicht astronomisch hoch ausfallen. Was genau "angemessen" ist, wird von Einzelfall zu Einzelfall entschieden. Als allgemeinen Richtwert gibt das Portal hartz4widerspruch.de einen Euro pro Quadratmeter Wohnfläche an."
>
>aus
>[https://www.suedkurier.de/ueberregional/wirtschaft/geld-finanzen/stromkosten-bei-buergergeld-was-ist-im-regelsatz-enthalten;art1373668,11638803]
>


Aso das Kleingedruckte wieder :)
Ich habe aber bis jetzt keinen Fall gesehen/gehört, wo die Heizkostennachzahlung abgelehnt worden ist. Ein Bekannter von mir hatte bei einer 3 Köpfigen Familie eine Nachzahlung in Höhe von ca. 700 Euro gehabt. Das Jobcenter hat es ohne zu hinterfragen übernommen.

Hierzu spielt aber noch folgendes rein:

"Hinweis: Deswegen ist die Wohnungsgröße gedeckelt
Die zu erwartenden Heizkosten sind der Grund, warum die Jobcenter eine maximal angemessene Wohnungsgröße angeben. Ist die Wohnung größer, erwarten die Jobcenter, dass die Heizkosten zu teuer werden."


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