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| Autor: | deltax (deaktiviert) | ||
| Datum: | 30.08.23 10:40 | ||
| Antwort auf: | Re:Der Punkt ist vor allem das 5€ für Lebensmittel von suicuique | ||
>> >>>Irre ich mich wenn ich annehme, dass Stromkosten von Bürgergeldbeziehern nur bis zu einem gewissen Regelsatz (der im Bürgergeld "eingepreist" ist) bezahlt werden müssen? Der Rest wird doch übernommen oder? >>>Von daher wären Erhöhungen in dieser Kategorie weitestgehend ohne Relevanz für die Betroffenen. >>Wusste ich nicht, danke. Bezieht sich auf stromkosten, die durch heizwärme entstehen. Also wenn die stromkosten bei haushaltsstrom über 42€ wird nichts übernommen, aber das empfinde ich als angemessen. > >Die Übernahme von Stromkosten ist gedeckelt? Versteh ich das richtig? Offiziell: "Anders als bei den Heizkosten werden die Stromkosten nicht extra bezahlt, sondern sind bereits mit einem Anteil von 8,84 Prozent im Regelsatz enthalten. Der Stromkostenanteil beziffert sich daher auf 42,55 Euro pro Monat. Wenn Sie mehr als diesen Betrag pro Monat an Strom zahlen müssen, kann das finanziell zu einem Problem werden." Die Heizkosten werden in voller Höhe übernommen. So manch Harz4ler/Bürgergeldler veranstaltet deswegen auch mal Saunaparties in der Wohnung. |
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