| Thema: |
|
||
| Autor: | janus79 | ||
| Datum: | 30.08.23 10:30 | ||
| Antwort auf: | Re:Der Punkt ist vor allem das 5€ für Lebensmittel von suicuique | ||
>Irre ich mich wenn ich annehme, dass Stromkosten von Bürgergeldbeziehern nur bis zu einem gewissen Regelsatz (der im Bürgergeld "eingepreist" ist) bezahlt werden müssen? Der Rest wird doch übernommen oder? >Von daher wären Erhöhungen in dieser Kategorie weitestgehend ohne Relevanz für die Betroffenen. Wusste ich nicht, danke. Bezieht sich auf stromkosten, die durch heizwärme entstehen. Also wenn die stromkosten bei haushaltsstrom über 42€ wird nichts übernommen, aber das empfinde ich als angemessen. |
|||
| < antworten > | |||