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| Autor: | Evilution-X | ||
| Datum: | 28.08.23 13:03 | ||
| Antwort auf: | Re:+1 von Zinkhal | ||
>Die Juristen mögen mich bitte korrigieren, wenn ich falsch liege. Aber sobald sich der gewalttätige Vater anwaltlich gegen ein etwaiges Strafverfahren wehrt, kommt es doch zur Akteneinsicht. Spätestens dann müsste Killian damit rechnen, dass er als Zeuge vernommen bzw. in die Sache reingezogen wird, oder? Sollte die Anzeige anonym gestellt werden, dürfte die zu verfolgende Straftat wohl nicht zu beweisen sein bzw. die Staatsanwaltschaft stellt ein, weil es wenig erfolgsversprechend ist. Jau, aber dann kann der Typ Kilian den Urlaub nicht mehr weiter versauen. |
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