Thema:
Re:Erstaunliche Untersuchung flat
Autor: suicuique
Datum:24.08.23 10:56
Antwort auf:Re:Erstaunliche Untersuchung von Lynne

>>Problem dabei ist, dass das Kennzeichnungspflichten komplett zuwider laufen würde.
>
>Sollen sie es halt anderum machen. Vielleicht sorgt es ja für mehr Umsatz, wenn sie auf alles mit Gelatine "ausgekochter Schmonz aus Schlachtabfällen und Knochen inside" drucken ;)


Ich weiss Du meinst die Bemerkung nicht ernst, aber Du hast mich damit auf meinen Denkfehler aufmerksam gemacht.

"Vegan"/"Pflanzlich"/... groß draufzuschreiben fällt ja nicht unter Kennzeichnungspflicht. Sieht man ja schon daran dass auf Fleischprodukten ja auch nicht groß "aus FLEISCH!" drauf stehen muss.

Die Pflicht zur Kennzeichnung wird mit der Angabe der Inhaltsstoffe ja bereits erfüllt. Von daher wäre es evtl durchaus überlegenswert auf das groß draufgezeichnete "Vegan!" zu verzichten. Könnte sich auch wirtschaftlich lohnen wenn die Anzahl der Leute die dadurch aktiv abgeschreckt werden (eben diese confirmation bias Geschichte) größer ist als die Kunden die aktiv ein veganes Produkt suchen und zum ersten Mal darauf stoßen.

Ein kleinerer Hinweis darauf, vlt auf der Seite der Verpackung tut es ja auch und zur Not schaut man auf die Inhaltsstoffe.

gruß


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