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| Autor: | Zinkhal | ||
| Datum: | 17.08.23 13:45 | ||
| Antwort auf: | Re:Datenschutz Frage von Gleylancer | ||
>>Der Account ist offensichtlich ein Firmen Account, somit ein Betriebsmittel, bist du krank, brauchst du keine Betriebsmittel. Auf die Herausgabe der privaten Daten kann er natürlich bestehen, aber in einem zumutbaren Zeitrahmen. > >Warum darf man auf die Herausgabe von privaten Daten, die in einem Firmenaccount gespeichert sind, bestehen? Was haben die da zu suchen? Deswegen sollten Arbeitgeber auch immer die private Nutzung (jeglicher Art) explizit untersagen. Haben wir auch gemacht (sogar schriftlich mit gegenzeichnen). Letztendlich juckt es uns nicht, wenn jemand was privates speichert, oder auch mal private Mails mit der Firmenadresse schickt. Die Mitarbeiter müssen sich halt nur bewusst sein, dass wir ggfs. auf diese Daten zugreifen können. Es kommt z.B. immer mal wieder vor, dass jemand relevanten Mailverkehr nicht ordnungsgemäß archiviert hat und gleichzeitig krank ist oder Urlaub hat. Unserer Rechtsanwalt meint, es wäre ohne Untersagung durchaus im Grenzbereich, wenn wir, obwohl es ein betrieblicher Account ist, dann in Abwesenheit darauf zugreifen würden. |
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