Thema:
Re:Hmm... flat
Autor: suicuique
Datum:04.08.23 11:13
Antwort auf:Re:Hmm... von SQUAREPUSHER

>>>>>Ein Dreischichtsystem.
>
>>>>Nein, man sollte aber früher aufstehen. Habe auch nie verstanden, warum in Deutschland so viele am Freitagnachmittag arbeiten müssen. Aber klar, wenn man jeden Tag erst um 09:00 Uhr anfängt, dann ist das wohl notwendig.
>
>>>In einem Dreischichtsystem kann man keine 9,5 oder 10 Stunden am Tag arbeiten, da gehen nur 8. Das wollte ich damit sagen. Es ist nicht immer alles so einfach.
>
>>*hüstel*
>
>>Da spricht noch was anderes dagegen.
>>[https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/BJNR117100994.html]
>>§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
>>Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. ...
>
>>Keine Ahnugn wie das in Österreich geregelt ist, aber in Deutschland ist in der Regel die tägliche Arbeitszeit auf 8 Stunden beschränkt.
>
>In deinem Zitat heißt es doch aber auch:
>
>[i:... Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.


Richtig. Das ist vorgesehen um zb aussergewöhnliche Belastungen (saisonailler Natur, Projekte, ...) zu berücksichtigen.

>Der nun frei gewordene Tag zählt doch auch als Werktag und damit zum Durchschnitt? Und Samstage gelten doch auch als Werktage? IMO sollte lions Fall auch in D zumindest rechtlich möglich sein.

Hmm interessanter Hinweis.

Ich bin nciht sicher ob der Kalender-Werktag gemeint ist. Wenn ja kann der Gesetzgeber doch gleich schreiben dass im Mittel eine 48h Woche nicht überschritten werden darf (bei 6 Werktagen in der Woche).

Wozu die Fixierung auf "Werktag".

Im Kommentar hier [https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/frikjustneumann-redlin-arbzg-3-arbeitszeit-der-arbeitnehmer_idesk_PI42323_HI8440725.html] finde ich dazu folgendes:

"Unter dem Werktag i. S. d. ArbZG wird nicht der Kalendertag von 0.00 – 24.00 Uhr verstanden, sondern der 24-stündige Arbeitstag eines Arbeitnehmers, der an einem Werktag mit dem Beginn der Arbeit beginnt und 24 Stunden später endet. Beginn und Ende des Werktags sind für jeden einzelnen Arbeitnehmer individuell zu ermitteln, die werktägliche Arbeitszeit ist also nicht zwingend für alle Arbeitnehmer eines Betriebs identisch"

Daraus werde ich nur bedingt schlauer ...

Weiter steht.

Der Grundsatz eines 8-Stunden-Tages in § 3 Satz 1 gilt seit 1918 und wurde aus § 3 AZO übernommen und erweitert.

Aber am Ende wiederum:

"Die werktägliche Arbeitszeit kann grundsätzlich auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, sodass sich bei 6 Werktagen pro Woche eine höchstzulässige Wochenarbeitszeit von 60 Stunden ergibt. Diese Verlängerung bedarf arbeitszeitrechtlich keiner Rechtfertigung; insbesondere ist ohne Belang, warum und in welchem Umfang die Arbeitszeit verlängert wird und ob die Verlängerung voraussehbar oder regelmäßig erfolgt"


Das klingt eindeutig und obwohl ich das im Widerspruch zum vorherigen Kommentar sehe ziehe ich damit meinen Einwurf und Verweis auf das ArbZG zurück.

Wirklich schlauer ob damit 4 Arbeitstage a' 10 Stunden rechtlich möglich sind, bin ich leider immer noch nicht :/

gruß


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