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| Autor: | K!M | ||
| Datum: | 04.08.23 11:13 | ||
| Antwort auf: | Re:Lebensqualität + 100 von suicuique | ||
>>>Der Einwurf spricht einer 4 Tage Woche aber nicht entgegen. >>>Du gehst implizit von der Vorstellugn aus, dass man vor allem den Freitag frei nimmt. >>>Dem ist nicht so. >>>Ich zb wäre an den Randtagen nicht interessiert. >>>Und falls es tatsächlich ein Ungleichgewicht in der Tageswahl geben sollte, liesse sich das sicher zB betriebsintern regeln. >> >>Wie du ja selber oben schon angemerkt hast muss man zum einen ja arbeitsrechtliche Dinge beachten und zum anderen brauchst du als Betrieb eben auch mehr Mitarbeiter wenn jeder nur noch 80 Prozent arbeiten möchte. Und gerade in berufen wie z.b. Pflege, Kindergarten, Polizei usw herrscht ja eh schon ständig eine unterbesetzung. > >Das ist korrekt. >Weswegen ich weiter oben von einer faktischen Privilegierung geschrieben habe wenn man auf die 4-Tage Woche umstellen kann - was K!M nicht so gern hört ;) Es ist kein Privileg, weil jeder in den oben genannten Jobs in Teilzeit arbeiten kann: Recht auf Teilzeitarbeit Grundsätzlich können Arbeitnehmer - sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind - wählen, ob sie einen Antrag auf zeitlich nicht begrenzte Teilzeitarbeit nach § 8 TzBfG oder auf zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit (Brückenteilzeit) nach § 9a TzBfG stellen. Der Teilzeitanspruch gilt für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis bereits länger als sechs Monate bestanden hat. Bedeutung Privileg: Vorrecht, das einem einzelnen oder einer sozialen Gruppe zugestanden wird |
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