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| Autor: | suicuique | ||
| Datum: | 03.08.23 09:23 | ||
| Antwort auf: | Re:Vor 4,5 Wochen ziemlich genau von 17383 | ||
>>Ah, er hatte uns enterbt, weil wir uns nicht bei ihm gemeldet haben. > >Kann er euch so einfach enterben oder meinst du den Anteil der über den Pflichtteil hinausgeht? "Enterben" geht immer. In Deutschland ist damit jedoch nicht verbunden dass man gar nichts kriegt, sondern dass man "nur" die Hälfte des gesetzlichen Erbteils bekommt. In der Regel jedenfalls. Gibt Ausnahmen wo man in der Tat komplett leer ausgehen kann bzw Gestaltungsmöglichkeiten für den Erblasser unerwünschten Erben so wenig wie möglich zukommen zu lassen. gruß |
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