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| Autor: | Phil Gates | ||
| Datum: | 28.07.23 10:03 | ||
| Antwort auf: | Re:Steht im SPON-Artikel… von kellaabaa | ||
>>>>>… den TSE verlinkt hat: >>>>> >>>>>„Tatsächlich ist es so, dass unterschiedliche Land- und Oberlandesgerichte unterschiedlich strenge Anforderungen an Verdachtsberichterstattung stellen. Mutmaßliche Täter und ihre Anwälte können sich aus rund 115 Landgerichten ein beliebiges herauspicken und wählen wenig überraschend tendenziell eher strenge Pressekammern aus.“ >>>> >>>>Ah, OK, Dank dir. Allein das warum fehlt mir noch, also warum diese Freiheit besteht. Wenn ich in Hannover wen beklaue, mal als random Beispiel, wird das in Hannover verhandelt, denke ich mir mal ganz naiv. >>> >>>Ja, passt doch. >>>Wenn im Raum steht dass eine üble Nachrede Deutschlandweit verbreitet wurde und deutschlandweit "gewirkt" hat, wird ein deutsches Gericht das verhandeln. Gibt halt mehrere ;) >>>Daraus schliesse ich mal ein gewisses Wahlrecht. >>> >>>Im Gegensatz dazu fände ich es eher unverständlich wenn in einem solchen Fall das Gericht des Lebenssmittelpunktes des Kläger bzw. des Beklagten zuständig sein müsste. >>>Warum? >>> >>>So erkläre ich mir das zumindest. >>> >>>gruß >> >>Genau. So in etwa ist das. Am Klägergerichtsstand kann man übrigens so gut wie nie klagen. > >OK, das mit der bundesweiten Relevanz leuchtet mir zwar ein, aber es hinterlässt trotzdem einen faden Beigschmack, dass dann einfach Cherry picking betrieben werden kann. Wir nennen das "forum shopping", und das wird auch vielfach kritisiert (von denen, die in Anspruch genommen werden, also den Rechtsverletzern ;-)). Im UWG wurde es für reine Internetsachverhalte abgeschafft, im Urhebergesetz für Verbraucherfälle und im Geschäftsgeheimnisgesetz generell, sofern der Verletzer einen Sitz in Deutschland hat. Für "normale" unerlaubte Handlungen oder Marken- und Patentverletzungen bleibt es aber beim fliegenden Gerichtsstand. Für den fliegenden Gerichtsstand spricht, dass Gerichte sich in gewisser Weise auf ein bestimmtes Rechtsgebiet oder auch technisch-naturwissenschaftliche Hintergründe spezialisieren können. So ist bspw. das Landgericht Berlin exzellent in B2B-Urheberrechtssachen, die kennen sich bestens mit dem Urheberrecht und den dortigen Branchenübungen aus. Auch für Äußerungsrecht ist Berlin gut. Hamburg ist im Presserecht stark und im Heilmittelwerberecht. Düsseldorf ist die Champions League europaweit im Patentrecht, wobei München stark aufholt. Es hat also auch erhebliche Vorteile und existiert so eigentlich aber auch nur im gewerblichen Rechtsschutz sowie bei Presse-/Äußerungsrecht. |
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