Thema:
Re:Da ist jetzt gar nichts strafrechtlich hängengeblieben?! flat
Autor: Phil Gates
Datum:27.07.23 11:48
Antwort auf:Re:Da ist jetzt gar nichts strafrechtlich hängengeblieben?! von Mangamaniac2171

>>Von daher, ja die Sanktion fürs Arschlochsein kann nur gesellschaftliche oder persönliche Ächtung sein. Was denn sonst?
>
>Keine Sorge, ich betrete das Eis nicht. Von einem Profi sowas zu lesen ist halt immernoch eine andere Hausnummer in Bezug auf Optionen für Opfer.


Mal davon abgesehen, dass ich kein Strafrecht mache und schon gar kein Sexualstrafrecht: Gerade weil ich "Profi" bin, sehe ich das nüchtern. Ich finde Puffbesitzer auch scheiße, weil vermutlich die allerwenigsten Frauen, die im Puff arbeiten, das mit Freude tun. Ich finde auch Typen, die in den Puff gehen scheiße. Ebenso habe ich ein Problem damit, dass Banken Bekannten von mir vor drei Jahren einen Immokredit angedreht haben, den die sich mittel- und langfristig nicht mehr leisten können (Krankenschwester und KFZler, die tilgen maximal 1% zu den damals üblichen Zinsen, d.h. dass die Bude in 100 Jahren abbezahlt wäre). Ist das strafbar? Nein. Und wir können noch einen Schritt weiter gehen. Ich finde kiffen lame. Bin ich dafür es zu erlauben? Ja. Inzest ist in Deutschland strafbar. Die Begründung der Verhinderung von Behinderungen zieht nicht, dann müsste man auch Menschen mit Erbkrankheiten verbieten, Sex zu haben. Es bleibt also die moralische Komponente, dass es halt "eklig" ist (finde ich auch). Nur: dafür ist Strafrecht nicht da.


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