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| Autor: | Mangamaniac2171 | ||
| Datum: | 27.07.23 10:57 | ||
| Antwort auf: | Re:Da ist jetzt gar nichts strafrechtlich hängengeblieben?! von suicuique | ||
>Von daher, ja die Sanktion fürs Arschlochsein kann nur gesellschaftliche oder persönliche Ächtung sein. Was denn sonst? Keine Sorge, ich betrete das Eis nicht. Von einem Profi sowas zu lesen ist halt immernoch eine andere Hausnummer in Bezug auf Optionen für Opfer. |
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