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| Autor: | Phil Gates | ||
| Datum: | 27.07.23 10:15 | ||
| Antwort auf: | Immer wieder Hamburg? von kellaabaa | ||
>Warum eigentlich? Till Lindemann lebt dort zumindest nicht, von Kayla weiß ich es ehrlich gesagt nicht. >Hamburg hat juristisch ja schon ein gewisses Geschmäckle, wonach richtet es sich, wo ein solcher Fall verhandelt wird, kann man sich das als Kläger einfach aussuchen, wenn ja warum? >Phil to the rescue plz. Fliegender Gerichtsstand der unerlaubten Handlung, § 32 ZPO. Wenn etwas im Internet oder in der Presse verbreitet wird, ist jedes Gericht in Deutschland zuständig. Dann sucht man sich das aus, was wohl am ehesten die Verfügung erlässt. Das sind in Deutschland insbesondere Köln und Hamburg. |
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