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| Autor: | Phil Gates | ||
| Datum: | 27.07.23 10:13 | ||
| Antwort auf: | Re:Da ist jetzt gar nichts strafrechtlich hängengeblieben?! von Mangamaniac2171 | ||
>>Die haben beide nach derzeitigem Stand keine Straftaten begangen. Dass Groupies gerne mit Stars vögeln und die Stars das ausnutzen, ist eklig, aber nicht strafbar. > >Jepp, so sieht es aus. A) Juristisch sauber aber b) welche Botschaft dadurch gesenden wird: warum muss die Klägerin ihr Video zerstückeln und zensieren und am Schluss nur die Teile zurückbleiben, die zwar ekelig aber nicht strafbar sind? Dann kann sie ihr Video ja gleich löschen. Die Wahrnehmung vieler wird dann zu B) geleitet, wenn A) zurück vom klinischen juristischen OP in die Realität entlassen wird. Diese Diskrepanz kommt einem Ereignishorizont gleich. Ich meinte ja auch B, die Botschaft. Die B Komponente ist das Gefährliche an solchen Fällen, meistens für solche, die das Gesetz wirklich bräuchten. B ist gefährlich. Und wie oft ich schon lesen musste "Arschloch sein ist nicht strafbar", blärgh. ABER, vor dem Gesetz sind alle Gleich. Die Umwelt und Realität bleibt vor der Gerichtstür. Es geht die Öffentlichkeit nichts an, wenn zwei Leute miteinander bumsen, sofern das einverständlich ist. Das gilt für Dich und mich wie für Promis. Daher ist es legitim, sich gegen sowas und vor allem: Falschdarstellungen zu wehren. Arschloch sein ist nun einmal nicht strafbar. Du musst seine Filme nicht schauen und keine Rammstein-Musik hören. Das ist die gesellschaftliche Sanktion für Arschloch sein. Aber auch da gilt: Die Anwürfe müssen der Wahrheit entsprechen. |
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