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| Autor: | suicuique | ||
| Datum: | 27.07.23 09:12 | ||
| Antwort auf: | Re:Steht im SPON-Artikel… von kellaabaa | ||
>>… den TSE verlinkt hat: >> >>„Tatsächlich ist es so, dass unterschiedliche Land- und Oberlandesgerichte unterschiedlich strenge Anforderungen an Verdachtsberichterstattung stellen. Mutmaßliche Täter und ihre Anwälte können sich aus rund 115 Landgerichten ein beliebiges herauspicken und wählen wenig überraschend tendenziell eher strenge Pressekammern aus.“ > >Ah, OK, Dank dir. Allein das warum fehlt mir noch, also warum diese Freiheit besteht. Wenn ich in Hannover wen beklaue, mal als random Beispiel, wird das in Hannover verhandelt, denke ich mir mal ganz naiv. Ja, passt doch. Wenn im Raum steht dass eine üble Nachrede Deutschlandweit verbreitet wurde und deutschlandweit "gewirkt" hat, wird ein deutsches Gericht das verhandeln. Gibt halt mehrere ;) Daraus schliesse ich mal ein gewisses Wahlrecht. Im Gegensatz dazu fände ich es eher unverständlich wenn in einem solchen Fall das Gericht des Lebenssmittelpunktes des Kläger bzw. des Beklagten zuständig sein müsste. Warum? So erkläre ich mir das zumindest. gruß |
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