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| Autor: | Gunpriest | ||
| Datum: | 14.07.23 11:32 | ||
| Antwort auf: | Re:Wie ist denn die aktuelle Rechtslage? von sYntiq | ||
>>Das Zauberwort heißt Loop Funktion. >> >>Die Cam darf nur anlassbezogen dauerhaft speichern. Wenn die SD Karte voll ist, werden ältere Videos automatisch gelöscht. Nur wenn man manuell auslöst oder die Beschleunigungssensoren der Cam einen Crash registrieren, werden die Videos vor dem Löschen geschützt. > >Jein. > >Also: Ja, im Grunde hast du recht. Die Dashcam darf nur anlassbezogen dauerhaft speichern. Tut sie das nicht und speichert alles dauerhaft, hat man auf jeden Fall rechtlich ein Problem. > >ABER: > >Speichert die Dashcam nur anlassbezogen dauerhaft ist es meines Wissens nach leider immer noch so wie Scotch vermutet: "doch vor Gericht auch nicht immer zulässig bzw. je nach Lust und Laune." > >Es gibt soweit ich weiss noch immer keine klares Urteil/ keine Rechtssicherheit bei Dashcams... Kann sein. Ich kriege halt nur das mit, was bei Fahrnünftig auf YT kommentiert wird. Da ist meistens die Polizei, Versicherung etc sehr dankbar, wenn die einen Videobeweis des Geschehens hat. Solange man die Videos nicht zuhause bunkert oder unverpixelt auf YT teilt, sollte man im grünen Bereich sein :) |
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