Thema:
Spitzensteuersatz flat
Autor: _bla_
Datum:13.07.23 09:19
Antwort auf:Re:Abschaffung des Ehegattensplittings ... von Pfroebbel

>Kindergeld ist ja eh nicht im Gespräch. Nur der Kinderfreibetrag, der denen, die es eh nicht nötig haben mal wieder wesentlich mehr zugute kommt als das Kindergeld es denen tut die es halt nötig haben.

Du gehst dem Framing voll auf dem Leim. Wenn man Summe X bei Eltern einsparen muss, dann kann man das natürlich bei den Eltern mit mittleren und hohen Einkommen tun, die es nicht unbedingt nötig haben. Aber damit akzeptiert man eben schon die Prämisse das Summe X bei Eltern eingespart werden muss. Dabei gäbe es ja durchaus Alternativen. Man könnte bspw. den Spitzensteuersatz auf hohe Einkommen erhöhen, Kapitalertragsteuern erhöhen oder die Erbschaftsteuer auf sehr hohe Erbschaften erhöhen. Davon betroffen wären Menschen, die es noch viel weniger nötig haben, als die meisten Eltern, die vom Kinderfreibetrag profitieren. Vom Kinderfreibetrag profitieren Eltern ab rund 32.000 Euro Einkommen pro Jahr und Elternteil. Das ist gerade mal 50% über dem Mindestlohn, wenn beide Vollzeit arbeiten. Der Kinderfreibetrag bringt maximal weniger als 1500 Euro pro Jahr und Kind Vorteil pro Kind gegenüber dem Kindergeld, egal wie reich jemand ist. Der Kinderfreibetrag dient auch dazu Fairness zwischen Kinderlosen und Eltern herzustellen.
Davon das der Spitzensteuersatz und die Erbschaftssteuer nicht erhöht wird, profitieren einige Superreiche viel viel mehr. Hier werden kleine Einkommen, gegen mittlere Einkommen ausgespielt um die wirklich Reichen nicht zu belasten.


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