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| Autor: | Rocco | ||
| Datum: | 11.07.23 13:23 | ||
| Antwort auf: | Re:Ordnung muss sein von Headhunter | ||
>Verstaendnisfrage: Sie parkt mit dem Auto direkt vor euren Haus. Steht sie auf dem Fussgaengerweg, oder gibt es den gar nicht, weil verkehrsberuhigte Lage? Richtig, es gibt hier keinen "Fußgängerweg". Ein verkehrsberuhigter Bereich kann von Fußgängern gleichberechtigt genutzt werden. Oder ganz korrekt: "In einer verkehrsberuhigten Zone sind Fußgänger und Fahrzeuge gleichberechtigt. Fußgänger, egal ob klein oder groß, müssen nicht am Fahrbahnrand gehen, sondern dürfen die gesamte Straße nutzen." ([https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/spielstrasse/#:~:text=In%20einer%20verkehrsberuhigten%20Zone%20sind,Wenn%20n%C3%B6tig%2C%20m%C3%BCssen%20Fahrzeuge%20warten.] Parken darf man aber natürlich trotzdem nicht - nur zum be-/entladen bzw. ein-/aussteigen. Das ist natürlich so, aber wenn sich darüber schon jemand aufregen muss, dann doch bitte allenfalls der Eigentümer des Hauses wo (dauerhaft) fremdgeparkt wird und nicht irgendein Clown der hier spazieren geht. Greets Rocco |
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