Thema:
Re:Du filmst also Teenager auf Parties? flat
Autor: Cerberus
Datum:08.07.23 15:13
Antwort auf:Re:Du filmst also Teenager auf Parties? von Bandit

Achtung, gefährliches Halbwissen: Wissen denn die anderen minderjährigen Besucher und deren Erziehungsberechtigte von den Kameras? Haben die einer Aufnahme zugestimmt? Über welche Server wandern die Aufnahmen?

"Besucher mit einem Schild warnen
Sie sollten auch dann, wenn Sie nur Ihr eigenes Grundstück filmen, eine Warnung platzieren. Filmen Sie Gebäude oder Rasenfläche, dann zeigen Sie das Besuchern zum Beispiel durch ein Hinweisschild.

Wenn Sie die Regeln nicht einhalten und jemanden ohne dessen Einverständnis auf eigenem, fremden oder öffentlichen Grund filmen oder fotografieren, verstoßen Sie gegen das europaweite Datenschutzrecht und müssen damit rechnen, dass so gewonnene Beweisfotos in einem Strafprozess gar nicht verwertet werden dürfen. Zudem riskieren Sie nicht nur ein Bußgeld der Datenschutzbehörde, sondern setzen sich auch zivilrechtlichen Ansprüchen auf Unterlassung und Schadenersatz oder gar Schmerzensgeld aus."

von: [https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/datenschutz/mit-ueberwachungskameras-nur-das-eigene-grundstueck-filmen-12960]


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