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| Autor: | suicuique | ||
| Datum: | 30.06.23 11:21 | ||
| Antwort auf: | Re:Mach das, IMO verarschen/betrügen die dich von Nostra8 | ||
>>Die Erzählung war hier lückenhaft. Darum kann ich nur vermuten dass er seinen Laptop vergessen hat und nicht mehr auffinden konnte. >>Ich mag mich täuschen, aber wenn man hier grobe Fahrlässigkeit ausmachen kann, dann ist es für mich nicht unerhört, dass man auch persönlich in Haftung gezogen werden kann. Arbeitsgerät hin oder her. >>Ob die private Haftpflicht da haftet? Keine Ahnung. Evtl? > >Ich weiß nicht, vielleicht habe ich da auch ein komisches Bild, aber ich würde nicht mal auf die Idee kommen für einen Laptop zu bezahlen, wenn mir dieser runterfallen oder ich ein Glas Wasser umwerfen würde. >Sowas kann doch passieren und so lange es nicht mutwillig ist oder öfter vorkommt, empfinde ich es als echt unfair, wenn der AG auf die Bezahlung davon besteht. Natürlich kann das passieren und in derlei Fällen dürfte der AG nach meiner Erfahrung - schon aus selbstsüchtigen Gründen des Vertrauensverhältnisses - auf keiner persönlichen Haftung bestehen. Darum schrieb ich ja: falls grobe Fahrlässigkeit zum Verlust geführt hat! Und von AG-Kulanz kann man hier offensichtlich nicht ausgehen. >Ich meine den Vorgang wie es überhaupt zu der Abmahnung gekommen ist und das diese anschließend auch noch Fehlerhaft in Form und Inhalt ist. Das ist IMO peinlich und im heutigen Arbeitsmarktsumfeld mehr oder weniger absurd, demotivierend und auch menschlich ein richtig beschissener Move! Ja, eine Abmahnung ist ein vorbereitender Schritt zur (möglichen!) Kündigung durch den AG. Ich kann mir nicht vorstellen dass eine solche vom AN jemals positiv aufgefasst wird. gruß |
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