Thema:
Re:Falls nochmal sowas ist: flat
Autor: Phil Gates
Datum:21.06.23 13:44
Antwort auf:Re:Falls nochmal sowas ist: von StefanK

>>>Das geht auch schneller mit einem kurzen Anwaltsbrief.
>>
>>Muss mal recherchieren, wohin man das dann schickt und welche Anwälte sich um sowas kostengünstig kümmern. Ein paar Hundert Euro z.B. auszugeben, um eine Bewertung löschen zu lassen steht nicht im Verhältnis. An so einem für 20€ verkauften Buch verdient sie als Autorin übrigens ca. 70cent. Ich würde daher in erster Linie einen spezialisierten Anwalt empfehlen, bevor man mit einem Verlag Verträge abschliesst :-)
>>
>>Greets
>>Rocco
>
>Ok, plus 70 cent für die haushaltskasse. Und wehe das buch taugt nichts. :-D
>Aber gibt es nicht vorher schon ne pauschale?
>Kann mir nicht vorstellen, dass sich so ein buch in 5 stelliger Anzahl verkauft?! Eher so wenige 1000 exemplare? Gibt doch bestimmt viel konkurrenz. Und bücher werden ja eh kaum noch gekauft? Gibts info über  epaper/print quote?


Kann man alles verhandeln. Hängt halt in der Tat davon ab, wie sexy das Buch für den Verlag ist und wie die Aussichten auf einen Bestseller sind. Ein bekannter Autor bekommt natürlich eine Pauschale vorab oder ne Signing Fee, wenn er das wünscht. Das ist übrigens bei anderen Künstlern auch so.

Bruce Willis hat es damals bei The Sixth Sense anders gemacht und überhaupt keine Gage vorab verlangt, dafür aber ne höhere Beteiligung am Einspielergebnis inkl. Merch. Da hat er richtig abgesahnt.


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