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| Autor: | StefanK | ||
| Datum: | 16.06.23 22:22 | ||
| Antwort auf: | Re:Falls nochmal sowas ist: von Rocco | ||
>>Das geht auch schneller mit einem kurzen Anwaltsbrief. > >Muss mal recherchieren, wohin man das dann schickt und welche Anwälte sich um sowas kostengünstig kümmern. Ein paar Hundert Euro z.B. auszugeben, um eine Bewertung löschen zu lassen steht nicht im Verhältnis. An so einem für 20€ verkauften Buch verdient sie als Autorin übrigens ca. 70cent. Ich würde daher in erster Linie einen spezialisierten Anwalt empfehlen, bevor man mit einem Verlag Verträge abschliesst :-) > >Greets >Rocco Ok, plus 70 cent für die haushaltskasse. Und wehe das buch taugt nichts. :-D Aber gibt es nicht vorher schon ne pauschale? Kann mir nicht vorstellen, dass sich so ein buch in 5 stelliger Anzahl verkauft?! Eher so wenige 1000 exemplare? Gibt doch bestimmt viel konkurrenz. Und bücher werden ja eh kaum noch gekauft? Gibts info über epaper/print quote? |
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