Thema:
Re:Auto ordentlich abgestellt, kurzfristige Halteverbote? flat
Autor: Phil Gates
Datum:15.06.23 19:17
Antwort auf:Re:Auto ordentlich abgestellt, kurzfristige Halteverbote? von hellbringer

>>>Eigentlich schon. Man geht davon aus, dass der Fahrzeughalter regelmäßig zum Auto schaut, ob alles in Ordnung ist. Ist der Fahrzeughalter wochenlang weg, muss er halt jemand anderen damit beauftragen. Das ist eines der Nachteile, die man in Kauf nehmen muss, um sein Auto auf einer öffentlichen Fläche abzustellen.
>>
>>Aber nicht, wenn man nur 3 Tage weg ist.
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>Ist in Österreich auch so. Die Vorlaufzeit für ein neues Halteverbot muss mindestens 3 Tage betragen. Das heißt, wer kein Risiko eingehen will, schaut alle 3 Tage zu seinem Auto.


Genau. Allerdings gilt das nicht, wenn wegen eines Notfalleinsatzes abgeschleppt werden muss - dann hat der Fahrer nichts falsch gemacht. Es ist dann aber die Frage, ob er trotzdem bezahlen muss. Ich meine - das ist jetzt aber fast 20 Jahre her - dass das ein enteignungsgleicher Eingriff ist und der Staat dann die Kosten trägt.


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