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| Autor: | Phil Gates | ||
| Datum: | 15.06.23 14:03 | ||
| Antwort auf: | Re:Falls nochmal sowas ist: von Rocco | ||
>>Das geht auch schneller mit einem kurzen Anwaltsbrief. > >Muss mal recherchieren, wohin man das dann schickt und welche Anwälte sich um sowas kostengünstig kümmern. Ein paar Hundert Euro z.B. auszugeben, um eine Bewertung löschen zu lassen steht nicht im Verhältnis. An so einem für 20€ verkauften Buch verdient sie als Autorin übrigens ca. 70cent. Ich würde daher in erster Linie einen spezialisierten Anwalt empfehlen, bevor man mit einem Verlag Verträge abschliesst :-) > >Greets >Rocco Es gibt Anwälte, die sowas auch mal für Freunde ohne Berechnung machen, wenn man an anderer Stelle vielleicht mal an sie denkt und sie empfiehlt. Hüstel. ;-) |
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