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Autor: | Phil Gates | ||
Datum: | 15.06.23 11:53 | ||
Antwort auf: | Hui: Danke, negative Amazon-Bewertung gelöscht von Rocco | ||
Das geht auch schneller mit einem kurzen Anwaltsbrief. Nach mittlerweile sehr gefestigter Rechtsprechung ist so eine Bewertung schon zu löschen, wenn der Bewerter nicht nachweist, dass er das Buch gekauft hat oder - bei Unternehmensbewertungen auf Google z.B. irgendein geschäftlicher Kontakt besteht. |
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