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| Autor: | Phil Gates | ||
| Datum: | 13.06.23 11:33 | ||
| Antwort auf: | Re:Hui: Klimaaktivisten - Vorwurf der Nütigung abgelehnt von DS_Nadine | ||
>Ist trotzdem was anderes als ein Diebstahl der per se Strafbar ist, also ist der Vergleich hinfällig. > >gesendet mit m!client für iOS Entfällt die Strafbarkeit beim Diebstahl, weil ich vorher gesagt habe: "Wenn Du das Snickers nicht gleich vom Tisch nimmst, esse ich es auf?" Natürlich nicht. Nötigung ist genauso strafbar wie Diebstahl. Was wir bei der Nötigung prüfen ist: Drohung mit einem empfindlichen Übel (also ein Handeln, Dulden oder Unterlassen, auf dass der Drohende keinen Anspruch hat). Hat die Letzte Generation einen Anspruch drauf, dass andere nicht von A nach B fahren? Derzeit wohl nicht (zumal ja auch Elektroautos oder Busse behindert werden). Vorsatz: Klar, denen kommt es auf die Behinderung an. Rechtswidrigkeit: Hier ist die Mittel-Zweck-Relation zu prüfen. Die LG verfolgt sicherlich im Kern anerkennenswerte Ziele. Aber die von ihnen gewählten Mittel sind nicht billigenswert. Sie können ja eine richtige Versammlung anmelden und demonstrieren. Sie können ihre Anliegen an den Bundestag herantragen. Sie können selbst einer Partei beitreten. Das sind die demokratisch legitimierten Mittel. Nicht "ziviler Ungehorsam". Letzter Prüfungspunkt wäre noch die Schuld, aber dazu müssten die sehr geisteskrank oder sehr besoffen sein, wofür ich idR keine Anhaltspunkte sehe ;-) Ergo: strafbar. |
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