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| Autor: | Phil Gates | ||
| Datum: | 13.06.23 11:24 | ||
| Antwort auf: | Re:Hui: Klimaaktivisten - Vorwurf der Nütigung abgelehnt von suicuique | ||
>>Wie das die nächste Instanz sehen mag, kann ich nicht sagen - ich bin ja kein Jurist. Immerhin ist das ein LG-Urteil - also nicht gerade von Dorfrichter Adams. > >Mir ist klar was Du sagen willst, aber man darf nicht vergessen dass ein Landgericht "lediglich" die 2 von 4 Gerichtsstufen in der Hierarchie ist. > >Allein Amtsgericht ist drunter anzusiedeln AFAIK! > >Ich kann gar nicht sagen wie oft ich im Rahmen meiner Arbeit mit LG-Urteilen konfrontiert bin die von einer höheren Instanz kassiert worden sind. >Quellen zu einem Amtsgericht Urteil kenne ich überhaupt nicht. Was mich vermuten lässt dass dort vor allem Rechtsstreitigkeiten von der Größenordnung eines Gartenzauns verhandelt werden. > >Langer Rede kurzer Sinn: LG ist jetzt (glaub ich!) nicht so "hoch" wie es bei Dir durchklingt. > >gruß AG und LG sind beide je nach Strafandrohung erste Instanz (wobei gegen Urteile des AG die Berufung zum LG möglich ist). Qualitativ gibt es keine großen Unterschiede. Richtig ist nur, dass beim AG eher Bagatellsachen (aber nicht nur) landen, was aber nicht heißt, dass dort keine fähigen Juristen sitzen. Einen Unterschied gibt es nur, wenn das Landgericht als große Strafkammer entscheidet, denn da sitzen dann drei Berufsrichter. Das ist aber nur bei schweren Straftaten der Fall. Sonst sitzt da am Amtsgericht ein Einzelrichter mit ggf. zwei Schöffen und beim Landgericht ein Berufsrichter mit wiederum zwei Schöffen, die aber ja juristisch nicht bewandert sind. |
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