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| Autor: | fianna | ||
| Datum: | 12.06.23 18:58 | ||
| Antwort auf: | Re:Hui: Klimaaktivisten - Vorwurf der Nütigung abgelehnt von Phil Gates | ||
>>Das Landgericht Berlin hat in einer neuen Entscheidung zu Klimablockaden erstmals den Vorwurf der Nötigung gegen Klimaaktivisten der Gruppe „Letzte Generation“ abgelehnt. Stattdessen erklärte es, dass angesichts angekündigter Blockaden Autofahrern „ein Umsteigen auf den öffentlichen Nahverkehr oder das Einplanen von mehr Zeit (…) generell möglich“ sei. >> >>[https://www.tagesspiegel.de/berlin/gerichtsbeschluss-zu-klimablockaden-in-berlin-umsteigen-auf-bus-und-bahn-fur-autofahrer-generell-moglich-9955536.html] >> >> >>Im Gegensatz zu den USA setzt man in Deutschland also wohl doch noch voraus, dass die Leute selber ihr Gehirn verwenden müssen und wenn nicht, dann hat man halt Pech gehabt. > >Das hält in der nächsten Instanz nicht. Was ist das für ein dämliches Argument? Wenn ich eine Straftat, z.B. einen Fahrraddiebstahl ankündige, darf ich sie begehen, weil die anderen ja wegbleiben bzw. ihr Rad abschließen können? Bin kein Jurist, aber Dein vergleich mit Diebstahl erscheint mir auch nicht so schlüssig. Die "Klimakleber-Aktionen" sind doch nicht illegal, weil sie illegal sind - sondern weil Gerichte festgestellt, dass hier Nötigung vorliegt. Mein Uralt StGB-Kommentar liegt im Keller. Auch gar nicht so sicher wie die Nötigung hier begründet wird (Urteile nicht gelesen) - erinner mich aber noch an das Konstrukt zur "passiven" Gewalt bei Demos, welches aber auch z.T. umstritten war. Wie auch immer, viele Gerichte haben festgestellt, dass wohl Nötigung vorliegt. Ist wohl so. Ich versuche es daher erstmal mit GMV. "Vermeidbarkeit" taucht zumindest im Gesetzestext zu Nötigung nicht auf. Aber die ist ja inhärent gegeben. Beispiel: Ich bremse dich direkt aus auf der Autobahn - Du wirst genötigt abrupt zu bremsen. Klare Nötigung. Angenommen die Bahn ist frei und ich bremse 1000m vor Dir abrupt. Du kannst ganz entspannt das Tempo reduzieren und nach rechts die Spur wechseln - da würde ich erstmal keine Nötigung annehmen. Kein Übel droht (dräuet ;)). Bei den Klimaklebersachen krieg ich das nur so am Rande mit (weil nicht betroffen), aber unweit von mir ist hier die Ecke Dominicus/Hauptstrasse. Bestimmt schon 3 oder viel öfters mal waren dort Aktionen (hab dies nicht gezählt, da nicht betroffen). Bei TSP gibt es ja auch die Karte mit den Spots. Ich sah das immer direkt auf dem Handy - meine sogar schon am Abend vorher (nicht sicher) über Twitter Polizei Berlin. Morgen wieder Klimakleber-Aktionen ab 07:00 an den bekannten Spots. Lokalmedien berichteten auch stets. Sicher sagt das auch jedes Radio durch. Hätte ich da lang gemusst wäre es mir auf jeden fall nach dem x.ten mal bekannt gewesen. Ich könnte sogar genau da lang fahren und halt 300 meter vorher abbiegen. Betroffen sind ja nur die ganz vorne, was man auch in den Videos so sieht. Jeden falls würde ich mich in dem Fall nicht genötigt fühlen. Mag sein, dass es andere Betroffen geben mag, wo eine Nötigung passt. Wenn das jetzt theoretisch 1000 mal passiert und immer an den gleichen Stelle und immer groß angekündigt word, kann ich schon nachvollziehen, dass man da irgendwann keine Nötigung mehr sieht. Durch Quantität und Bekanntheit. Die wäre jeinfach "vermeidbar" (300 meter vorher abbiegen - feddich), also ähnlich wie bei dem fiktiven Autobahnbeispiel. Angenommen seit X Jahren ist immer an genau dieser Stelle ein "Blockade" und diese ist auch stets öffentlich angekündigt, müsste man anhand der Häufigkeit das IMO neu bewerten. Das ist IMO etwas anderes als wenn plötzlich aus heiterem Himmel jemand direkt vor mir die Straße blockiert. Dass sich Autofahrer auch informieren (z.B. Staus umfahren usw.) ist ja auch gesamtgesellschaftlich gewünscht. Wenn die LG jetzt immer die gleichen Spots verwendet und das auch ankündigt, kann man denen das zumindest indirekt zu gute halten. Wie das die nächste Instanz sehen mag, kann ich nicht sagen - ich bin ja kein Jurist. Immerhin ist das ein LG-Urteil - also nicht gerade von Dorfrichter Adams. |
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