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| Autor: | Phil Gates | ||
| Datum: | 12.06.23 15:33 | ||
| Antwort auf: | Re:Hui: Klimaaktivisten - Vorwurf der Nütigung abgelehnt von sYntiq | ||
>>Das ist zwar aus Österreich, aber ich schätze mal, dass Deutschland keine Diktatur ist und man dort auch das Recht hat sich spontan zu versammeln. > >Aus dem Gesetz über Versammlungen und Aufzüge (Versammlungsgesetz): >https://www.gesetze-im-internet.de/versammlg/BJNR006840953.html > >§ 14 > >(1) Wer die Absicht hat, eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug zu veranstalten, hat dies spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe der zuständigen Behörde unter Angabe des Gegenstandes der Versammlung oder des Aufzuges anzumelden. > > >§ 26 >Wer als Veranstalter oder Leiter >2. >eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug ohne Anmeldung (§ 14) durchführt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Und: Die Versammlungsfreiheit schützt nur friedliche Versammlungen. Wer den Verkehr absichtlich behindern will, ist nicht friedlich. Sicher, das sind Nuancen, denn bei jeder Demo gibt es Verkehrsbehinderungen. Aber hier ist ja die Verkehrsbehinderung der alleinige Zweck der Übung. |
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