Thema:
Re:Hui: Klimaaktivisten - Vorwurf der Nütigung abgelehnt flat
Autor: Phil Gates
Datum:12.06.23 15:31
Antwort auf:Re:Hui: Klimaaktivisten - Vorwurf der Nütigung abgelehnt von pry

>>>>Ich bin kein Jurist, aber das liest sich merkwürdig. Wenn ich mit meinem hypothetischen AMG C63 3 Meter hinter einem notorischen Linksfahrer her fahre, Lichthupe gebe und drängle, dann wäre es für den Linksfahrer auch generell möglich, Platz zu machen. Dennoch ist das Nötigung.
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>>>Wie lange im Voraus hast du Lichthupe und Drängeln hypothetisch angemeldet? Und hat der notorische Linksfahrer einen Wackeldackel auf der Hutablage? Oder eine gehäkelte Klorollenverkleidung?
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>>Die Lichthupe ist zum Anzeigen der Überholabsicht erlaubt. Dafür ist sie (u.a.) da.
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>>Das Beispiel von D@niel ist daher schon durchaus passend: Wenn ich gelichthupt habe und der Opa mit dem Wackeldackel macht nicht Platz, dürfte ich nach der Logik des LG Berlin den Opa von der Straße rammen. Das ist natürlich Käse.
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>>Kannst auch die Clan-Hochzeiten nehmen. Wenn die ihre Hochzeit vorher ankündigen, dürfen sie auf der Autobahn mit ihren AMGs Donuts machen und den Verkehr gefährden? Ganz sicher nicht.
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>Ich habe ehrlich keine Ahnung, wie Leute immer und immer wieder auf diese dämlichen Vergleiche kommen. Der erste Hitler Kommentar gewinnt ja bekanntermaßen jede Diskussion, offensichtlich genau so wie der jeweils erste Auto Vergleich.
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>Und ganz ehrlich sehr geehrter Herr Anwalt, dass dir das Urteil nicht passt ... geschenkt. Aber sollte bei der Rechtsfindung nicht immer auch die Motivation Berücksichtigung finden? Und dann ist es dir/euch nicht zu billig, auf ausschliesslich persönlichen Vorteil bedachte Kadavermaden mit Klimaaktivisten auf eine Stufe zu stellen? Nein?! Ok, dann mein hochachtungsvolles Beileid.
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Die Motivation wird erst auf der Strafzumessungsebene berücksichtigt, d.h. bei der Höhe der Strafe. Bei der Nötigung etwaig auch auf der Rechtswidrigkeitsebene ("verwerflich"). Das Urteil ist mir völlig egal, mir sind auch die "Klimakleber" völlig egal, da ich in der Regel gar nicht Auto fahre, jedenfalls nicht in der Stadt. Ich habe nur aufgezeigt, dass das Urteil nicht dogmatisch stringent ist. Man hätte auch dogmatisch korrekt vorgehen können, d.h. Tatbestand ist verwirklicht, aber nicht rechtswidrig bzw. sehr milde Strafe/Einstellung nach § 153a StPO o.ä.


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