Thema:
Re:Hui: Klimaaktivisten - Vorwurf der Nütigung abgelehnt flat
Autor: hellbringer (deaktiviert)
Datum:12.06.23 13:13
Antwort auf:Re:Hui: Klimaaktivisten - Vorwurf der Nütigung abgelehnt von Pezking

>>Wenn Leute angemeldet die Strasse blockieren weil sie demonstrieren, die Queen kommt, oder der der Fussballweltmeister heim kommt ist das keine.
>
>Eine Ankündigung ist keine Anmeldung. Niemand erteilt hier eine Genehmigung, und niemand wartet die Erteilung einer solchen ab.


Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht, auch wenn die Versammlung nicht angemeldet und genehmigt ist.

Spontane Demonstrationen sind Versammlungen, die der Behörde nicht angezeigt worden sind. Auch spontane – nicht angezeigte Demos – sind zulässig und von der Versammlungsfreiheit gedeckt (VfGH 6.10.2011, B877/10). Die Polizei darf daher eine spontane Demonstration nicht allein deswegen auflösen, weil sie nicht angezeigt worden ist, sondern nur dann wenn die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdet ist.

[https://at.rechtsinfokollektiv.org/?page_id=228]

Das ist zwar aus Österreich, aber ich schätze mal, dass Deutschland keine Diktatur ist und man dort auch das Recht hat sich spontan zu versammeln.


Antworten nicht möglich, siehe Info neben Nickname