Thema:
Re:Hui: Klimaaktivisten - Vorwurf der Nütigung abgelehnt flat
Autor: Phil Gates
Datum:12.06.23 11:37
Antwort auf:Re:Hui: Klimaaktivisten - Vorwurf der Nütigung abgelehnt von pry

>>Ich bin kein Jurist, aber das liest sich merkwürdig. Wenn ich mit meinem hypothetischen AMG C63 3 Meter hinter einem notorischen Linksfahrer her fahre, Lichthupe gebe und drängle, dann wäre es für den Linksfahrer auch generell möglich, Platz zu machen. Dennoch ist das Nötigung.
>
>Wie lange im Voraus hast du Lichthupe und Drängeln hypothetisch angemeldet? Und hat der notorische Linksfahrer einen Wackeldackel auf der Hutablage? Oder eine gehäkelte Klorollenverkleidung?
>
>

Die Lichthupe ist zum Anzeigen der Überholabsicht erlaubt. Dafür ist sie (u.a.) da.

Das Beispiel von D@niel ist daher schon durchaus passend: Wenn ich gelichthupt habe und der Opa mit dem Wackeldackel macht nicht Platz, dürfte ich nach der Logik des LG Berlin den Opa von der Straße rammen. Das ist natürlich Käse.

Kannst auch die Clan-Hochzeiten nehmen. Wenn die ihre Hochzeit vorher ankündigen, dürfen sie auf der Autobahn mit ihren AMGs Donuts machen und den Verkehr gefährden? Ganz sicher nicht.


< antworten >