| Thema: |
|
||
| Autor: | K!M | ||
| Datum: | 11.05.23 12:38 | ||
| Antwort auf: | Re:Gerade nochmal nachgelesen. von Zinkhal | ||
>>>BGH zitiert süffisant die Artikelbeschreibung. >>> >>>"SSSuper ... Tolle ... Halzband (Cartier Art)" "... Halzband, Art Cartier ... Mit kl. Pantere, tupische simwol fon Cartier Haus ...". >> >>Und anhand *dieser* Beschreibung hat jemand zugeschlagen und anschliessend das Plagiat moniert und Klage eingereicht? >> >>Ernsthaft? > >Klage hat vermutlich eher Cartier eingereicht. Die kaufen ja auch oftmals inkognito. Die verstehen da wenig Spaß. Ein Mandant von mir durfte kürzlich 5.000 € an die bezahlen (plus Vernichtung der Restbestände) und ist damit noch halbwegs gut weggekommen. In dem Fall war es aber wohl auch korrekt. Dass das in Richtung Plagiat tendierte, ist mir sogar als Laie aufgefallen. War angeblich aber "absolut sicher und nicht angreifbar". ;) War es ein Zinkhalzband ...?! höhöhöh |
|||
| < antworten > | |||