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| Autor: | Phil Gates | ||
| Datum: | 20.04.23 11:51 | ||
| Antwort auf: | Re:Anwälte im "Neuland" von Kola | ||
>Habe vor ein paar Jahren per Zufall erfahren, dass mein Alter finale Schriftsätze immer im Word-Format verschickt (als .doc, nicht mal .docx, ersteres Format lasse ich wegen der Makro-Scheisse nicht mal durch die Firewall...). Metadaten aus der .doc löscht er natürlich schon mal gar nicht. Über die Funktion "PDF-Drucken" war er im höchsten Maße erstaunt. Du meinst der schickt .doc per beA ans Gericht??? Das ist nicht nur aufgrund der von Dir genannten Punkte ein Problem, sondern weil das kein nach § 2 Abs. 1 ERVV zulässiges Format ist. Wenn er so ne Berufung einlegt, kann er die Allianz anrufen. > >Das "Antworten an Alle" ist aber auch ein Klassiker und führt gut und gerne zu meldepflichtigen Datenpannen (Art. 33 und 34 DSGVO), wenn dort sensible Informationen geteilt werden. Das ist eh klar. |
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