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| Autor: | Telemesse | ||
| Datum: | 14.04.23 18:37 | ||
| Antwort auf: | Re:Rechtsstaat am Limit von Phil Gates | ||
>> >>>Hab jetzt nicht alle Links gelesen, aber es ist in der Tat so: Für U-Haft muss ein Haftgrund nach der StPO vorliegen. Verdunkelungsgefahr, Fluchtgefahr oder eine Katalogtat nach § 112 StPO (das sind besonders schwere Delikte, also Tötungsdelikte usw., nicht aber das Abfackeln eines Wertstoffcontainers oder Autos). Das heißt allerdings nicht, dass die Tante ungeschoren davonkommt. Die wird mit Sicherheit zu einer Haftstrafe verurteilt und ob die angesichts dessen, was die alles auf dem Kerbholz hat noch zur Bewährung ausgesetzt wird ist fraglich. Allenfalls kommt sie damit durch, dass sie reifeverzögert ist und daher Jugendstrafrecht angewendet werden muss. Aber auch dann kriegt sie ne saftige Strafe oder Maßregel. Eventuell ist sie auch bekloppt. >> >>Womit wir aber beim nächsten Thema wären: wie lange dauert es, bis es hier zur Anklage, Prozess, Abschluss kommt? Sie wird seit 2021 inklusive Geständnissen klar identifiziert, räumt dutzende Taten ein - und macht aktuell in hoher Frequenz weiter. Wenn das erste Haus abfackelt und es Tote gibt ist mit "sie hatte ja eine saftige Strafe zu erwarten" eben nicht mehr geholfen. >> >>Ich kann das absolut nicht mehr nachvollziehen. Es gab schon die Rufe nach Bürgerpatrouillen und Selbstjustiz - und so bescheuert das ist: bevor die nächste Karre oder Container vor dem Fenster meines Kinderzimmers brennt, so kann ich den Wunsch dann irgendwann verstehen. >> >>Es gab ja sogar eine Sonderkommission, die mit immensem Aufwand nachts Streife fährt inklusive Personal aus anderen Kreisen, und im Februar auch die Verhaftung ermöglicht hat. Warum das alles, wenns seitdem alle 48 Stunden weiter brennt? > >Hab's ja an anderer Stelle schon geschrieben, eigentlich würde hier tatsächlich schon der Haftgrund der Wiederholungsgefahr in Betracht kommen, wenn man davon ausgeht, dass sie für das, was sie schon angestellt hat, mindestens ein Jahr Haft bekommen wird. Das ist aber natürlich nicht so einfach zu beurteilen, womöglich kann man ihr nur eine Hand voll Taten nachweisen und es gäbe noch mit Augen zudrücken 11 Monate, und sie ist ja auch noch Heranwachsende, da ist es nochmals strenger [https://dejure.org/gesetze/JGG/72.html] Ich denke die ist eher ein Fall für die Klappsmühle als für formaljuristische Debatten ums mal auf den Punkt zu bringen. |
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