Thema:
Re:Rechtsstaat am Limit flat
Autor: Phil Gates
Datum:14.04.23 10:57
Antwort auf:Re:Rechtsstaat am Limit von suicuique

>>Statt die naheliegende Erklärung zu akzeptieren (Systemversagen) ...
>
>Warum sollte das die naheliegende Erklärung sein?
>
>Offenbar (nach der Darstellung hier - ich hab die Links nicht quergelesen) ist die gute Dame mehrfach auf frischer Tat ertappt und festgesetzt worden.
>Inwiefern lässt unser System zu, dass derartige Wiederholungstäter (in dieser akuten Frequenz!) gleich wieder freigesetzt werden?
>


Weil Wiederholungsgefahr nur ausnahmsweise ein Haftgrund ist. Wobei hier durchaus die Voraussetzungen des § 112a (Wiederholungsgefahr) vorliegen könnten.

>Im Gegenteil: Aus diesem Beispiel auf ein kategorisches Systemversagen zu schließen halte ich für sehr weit hergeholt.
>
>Klingt für mich eher nach einem makabren Einzelfall mit ungeklärten Hintergründen bzw. Details die in der Darstellung nicht entsprechend gewürdigt werden.


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