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| Autor: | Phil Gates | ||
| Datum: | 14.04.23 10:57 | ||
| Antwort auf: | Re:Rechtsstaat am Limit von suicuique | ||
>>Statt die naheliegende Erklärung zu akzeptieren (Systemversagen) ... > >Warum sollte das die naheliegende Erklärung sein? > >Offenbar (nach der Darstellung hier - ich hab die Links nicht quergelesen) ist die gute Dame mehrfach auf frischer Tat ertappt und festgesetzt worden. >Inwiefern lässt unser System zu, dass derartige Wiederholungstäter (in dieser akuten Frequenz!) gleich wieder freigesetzt werden? > Weil Wiederholungsgefahr nur ausnahmsweise ein Haftgrund ist. Wobei hier durchaus die Voraussetzungen des § 112a (Wiederholungsgefahr) vorliegen könnten. >Im Gegenteil: Aus diesem Beispiel auf ein kategorisches Systemversagen zu schließen halte ich für sehr weit hergeholt. > >Klingt für mich eher nach einem makabren Einzelfall mit ungeklärten Hintergründen bzw. Details die in der Darstellung nicht entsprechend gewürdigt werden. |
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