Thema:
Unterschied dt. vs AT Boulevard flat
Autor: Nostra8
Datum:31.03.23 12:36
Antwort auf:Re:Pfui: Servus TV von ChRoM

In D gibt es vom Presserat zum Beispiel folgende Aussage dazu:

"In der Berichterstattung über Straftaten ist darauf zu achten, dass die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt. Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte."

Selbst der dt. Boulvard hält sich größtenteils zurück und verwendet eben nicht (so häufig) und vorschnell Begriffe wie Roumänenbanden, Türkenmob oder ähnliches! Ja, alles so gelesen während meines Studiums in Österreich und ganz ehrlich, das braucht kein Mensch und kann gerne kostenlosen "Boulevardmedien" vorenthalten bleiben.


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