Thema:
Re:Update zum Tathergang flat
Autor: Phil Gates
Datum:28.03.23 09:49
Antwort auf:Re:Update zum Tathergang von KiRiON

>>>Psychiatrie ist keine Strafe,
>>
>>Auf dem Papier vielleicht.
>>Ich kannte eine Person die zeitweise in der geschlossenen Psychiatrischen war und habe die dort besucht. Das ist eine Strafe dort sein zu müssen (alleine die Geräuschkulisse durch die vielen die dort konstant brüllen und andere Geräusche machen), aber manche Personen sind leider sehr gestört und ohne Medikamente eine Gefahr für sich und/oder andere.
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>Ebenfalls vor ein paar Jahren einen ehemaligen Schulfreund dort besucht. Wirklich nicht schön dort. Ich war wirklich froh, als die Schwestern mir wieder die mechanische (Station) Tür geöffnet haben.
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>Gesendet mit M! v.2.7.0


Schon klar, dass das kein Wellness-Urlaub ist. Der Unterschied zur Strafhaft ist allerdings: Wenn man in der geschlossenen Psychiatrie ist, aber mittlerweile gut medikamentös eingestellt ist oder die psychotherapeutischen Maßnahmen funktionieren, darf man wieder raus. Das ist bei der Strafhaft nicht unbedingt so (wobei natürlich nach 50% der Haftzeit die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann, je nach Delikt - bei schlimmsten Gewalttätern eher weniger, bei Mord frühestens nach 15 Jahren, bei Vermögensdelikten nahezu immer).


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