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Autor: | FS | ||
Datum: | 28.03.23 08:40 | ||
Antwort auf: | Update zum Tathergang von Telemesse | ||
>Das ganze ist echt noch übler als man sich das vorstellen konnte. > >„Wie FOCUS online erfuhr, sollen die 13 und zwölf Jahre alten tatverdächtigen Mädchen den Mord an ihrer Mitschülerin von langer Hand geplant haben. Eine der beiden geständigen Täterinnen hatte sich vor der tödlichen Messerattacke im Internet über die Frage der Strafunmündigkeit informiert. Ok, das müsste doch zu einer Strafe führen. Es geht ja darum die Fähigkeit einer Person das Unrecht einer Tat zu erkennen und die Fähigkeit Verantwortung dafür zu übernehmen einzuschätzen. Bei Kindern sagt man im allgemeinen dass sie sich nicht im Klaren sind welche Folgen ihre Handlungen haben, bei Jugendlichen nur im eingeschränkten Umfang. In diesem Fall war der Täterin der Umfang so klar dass sie bereits juristische Schlupflöcher gesucht hat. Das entspricht dem was man unter Mord, niedere Beweggründe, versteht. Kaltblütigkeit und planerisches Vorgehen ist immer strafverschärfend. "Mörder ist, wer sonst aus niedrigen Beweggründen einen Menschen tötet." Eifersucht und Wut fallen auch darunter. 75 Messerstiche ist derartig viel dass auch hier kein strafmilderndes Argument mehr zählen kann. Ich denke das Mädchen ist damit klar ein Fall für die geschlossene Kinder- und Jugendpsychiatrie. Dass das Opfer die Täterin gemobbt hat erklärt nicht diese Schwere der Tat. Hänseleien erleiden Millionen von Kindern täglich (ich hab sie wegen meiner Haarfarbe auch schon erlitten) und die schärfste Reaktion darauf wäre eine Prügelei auf dem Schulhof (wobei man auch sowas vermeiden kann). Ein gezielter und geplanter Mord (inkl. Recherchen über Strafmaß) mit einem Wutanfall während der Tat bei dem man 75 (!) mal zusticht ist kein Verhalten dass auf eine gesunde Psyche hinweist. Wäre ich Richter würde das Mädchen in die Psychiatrie kommen, da läuft was ganz falsch in ihrem Kopf. |
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