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| Autor: | FS | ||
| Datum: | 09.03.23 16:47 | ||
| Antwort auf: | Und ab wann gilt man als Zeuge? von Purple Motion | ||
>Bzw. wer bestimmt das? > >Wenn mir jemand auf ner Kreuzung in die Seite fährt, eine Oma daneben über den Fussgängerstreifen latscht und den Vorfall eventuell gesehen haben könnte, kann ich ja auch nicht einfach sagen: Die Oma war Zeuge. Doch kannst Du. Ich hatte einen ähnlichen Fall wo jemand bei Nacht über den Zebrastreifen lief, ich normal gebremst habe und mir ein Taxi hinten draufgefahren ist. Ich wollte den Fußgänger als Zeugen aber der rannte vor mir weg und rief "ich nicht Papiere" als ich das Wort "Zeuge" verwendete. Zum Glück hat sich der Taxifahrer selber als schuldig bekannt dass er abgelenkt war. Ohne dessen Selbstanzeige hätte ich echt Probleme gehabt zu beweisen dass ich nicht willkürlich am Zebrastreifen gebremst und den Auffahrunfall provoziert hatte. >Vielleicht war sie das, aber was wenn sies gar nicht gesehen hat oder nur am Rande? >Muss man die Person zuerst Fragen ob sie als Zeuge aussagen würde? Nein. Man muss einen Zeugen nicht fragen, ob man ihn in einem Prozess als Zeugen benennen darf - Zeugenpflicht ist Bürgerpflicht. In der Praxis wird es in Deinem Fall schwer die Oma in dem Fall mit Namen und Adresse ausfindig zu machen. Bei mir waren es halt Nachbarn und die kennen meine Personalie. Wäre in Deinem Fall ein Polizist da und Du zeigst auf die Oma und sagst: "Die hat das doch alles gesehen und wird das bezeugen können" dann werden die ihre Personalien aufnehmen. |
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