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| Autor: | euph | ||
| Datum: | 07.03.23 07:13 | ||
| Antwort auf: | Re:Teilzeit-Fragen von makaimura | ||
>>- gehe ich recht in der Annahme, dass der Vorteil der Teilzeit - 50% weniger brutto bedeutet nicht 50% weniger netto - mit jedem Zusatzjob nach und nach wieder flöten geht? > >der erste Minijob (bis 520 EUR) ist fuer Dich steuer- und sozialabgabenfrei. Ein zweiter nicht. Bei Mehrverdienst im ersten Nebenjob oder zweitem Nebenjob landest Du außerdem in Steuerklasse 6, was recht hohe Abgaben bedeutet. Ja, Steuerklasse 6 hat erstmal höhere Abzüge und bedeutet dann auch, dass du eine Steuererklärung abgeben musst. In der werden dann aber alle Einkünfte zusammengezählt und davon dann die Steuer berechnet, sodass man auch mit mehreren Jobs nicht "mehr" Steuern zahlt, als wenn man nur einen hätte. |
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