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| Autor: | makaimura | ||
| Datum: | 06.03.23 21:34 | ||
| Antwort auf: | Teilzeit-Fragen von Xtant | ||
>- gehe ich recht in der Annahme, dass der Vorteil der Teilzeit - 50% weniger brutto bedeutet nicht 50% weniger netto - mit jedem Zusatzjob nach und nach wieder flöten geht? der erste Minijob (bis 520 EUR) ist fuer Dich steuer- und sozialabgabenfrei. Ein zweiter nicht. Bei Mehrverdienst im ersten Nebenjob oder zweitem Nebenjob landest Du außerdem in Steuerklasse 6, was recht hohe Abgaben bedeutet. |
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| < antworten > | |||