Thema:
Re:Teilzeit-Fragen flat
Autor: makaimura
Datum:06.03.23 21:34
Antwort auf:Teilzeit-Fragen von Xtant

>- gehe ich recht in der Annahme, dass der Vorteil der Teilzeit - 50% weniger brutto bedeutet nicht 50% weniger netto - mit jedem Zusatzjob nach und nach wieder flöten geht?

der erste Minijob (bis 520 EUR) ist fuer Dich steuer- und sozialabgabenfrei. Ein zweiter nicht. Bei Mehrverdienst im ersten Nebenjob oder zweitem Nebenjob landest Du außerdem in Steuerklasse 6, was recht hohe Abgaben bedeutet.


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