Thema:
Re:Was ist bei Kündigung von Mietshaus zu beachten... flat
Autor: Telemesse
Datum:26.02.23 18:50
Antwort auf:Was ist bei Kündigung von Mietshaus zu beachten... von TOM

>Hallo,
>
>wir haben zum 1.6.23 eine tolle Wohnung gefunden.
>Jetzt muss ich bis zum 3.3.23 kündigen. Wie soll ich die Kündigung verschicken?
>Einschreiben Einwurf oder Einschreiben Rückschein?
>Muss ich sonst noch etwas beachten?
>
>Vielen Dank
>
>TOM


Einwurf Einschreiben. Dann gilt das mit Einwurf in den Briefkasten als zugestellt was zur Fristwahrung wichtig ist. Rückschein hat den Nachteil das der Empfänger ja nicht da sein könnte (z.b. Urlaub) oder (zwar unwahrscheinlich aber nicht unmöglich) die Nachnahme verweigert. Beides Sachen die die Annahme und damit die rechtlich nachgewiesene Zustellung verhindern oder zumindest verzögern können.


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